Glossar: Photovoltaikmodule und Gebäudehülle

Die wichtigsten Begriffe rund um Photovoltaikmodule, Datenblätter, Gebäudehülle und Förderung, kurz erklärt. Alle Angaben stammen aus unseren Ratgebern und den dort genannten Primärquellen; die Quelle steht unter jedem Eintrag.

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Beratungspflicht (§ 36 GModG)
Wer bei einem Wohngebäude mit höchstens zwei Wohnungen Außenbauteile wie Dach oder Außenwand ändert, muss vor der Beauftragung von Planungsleistungen ein informatorisches Beratungsgespräch mit einer zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person führen, sofern es unentgeltlich angeboten wird.Quelle: § 36 GModG, Ratgeber Photovoltaik oder Dämmung zuerst
Dünnschichtmodul
Modul, bei dem das Halbleitermaterial in sehr dünnen Lagen auf Glas oder Folie aufgetragen ist, gängig sind Cadmiumtellurid (CdTe) und Kupfer-Indium-Gallium-Selenid (CIGS). Der Wirkungsgrad liegt unter dem kristalliner Module; Einsatz eher in Nischen wie gestalteten Flächen oder leichten, flexiblen Bauformen.Quelle: Umweltbundesamt
Energetische Amortisation
Zeit, bis eine Anlage so viel Energie erzeugt hat, wie für ihre Herstellung nötig war. Für PV-Anlagen ohne Batteriespeicher in Deutschland nennt das Umweltbundesamt durchschnittlich ein bis zwei Jahre, das Fraunhofer ISE je nach Standort etwa ein Jahr.Quelle: Umweltbundesamt, Fraunhofer ISE
Euro je kWp
Vergleichsgröße für Angebote: Gesamtpreis der betriebsfertigen Anlage geteilt durch ihre Nennleistung. Fair ist der Vergleich nur, wenn jeweils dieselben Leistungen enthalten sind, etwa Unterkonstruktion, Wechselrichter, Gerüst, Elektroarbeiten, Zählerplatz und Anmeldung beim Netzbetreiber.Quelle: Verbraucherzentrale
Glas-Glas-Modul
Modulaufbau mit Glas auf Vorder- und Rückseite statt Glas und Rückseitenfolie. Schwerer, gilt aber als robuster gegen Hagel und Feuchte; die Verbraucherzentrale empfiehlt diese Bauart. Vorab prüfen, ob die Dachstatik das Gewicht trägt.Quelle: Verbraucherzentrale
GModG
Gebäudemodernisierungsgesetz. Unter diesem Namen firmiert das frühere Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit Juli 2026. Es regelt unter anderem die Anforderungen an bestehende Gebäude bei Änderungen an Dach, Wand und Fenstern.Quelle: Gesetzestext
Heizlast
Wärmeleistung, die ein Gebäude am kältesten Auslegungstag braucht, üblicherweise berechnet nach DIN EN 12831. Nach ihr wird eine Wärmepumpe ausgelegt. Wird die Hülle erst nach dem Heizungstausch gedämmt, ist das Gerät überdimensioniert.Quelle: Ratgeber Photovoltaik oder Dämmung zuerst
iSFP (individueller Sanierungsfahrplan)
Plan einer Energieberatung, der alle Maßnahmen eines Hauses in eine sinnvolle Abfolge bringt. Beim BAFA hebt er die förderfähigen Ausgaben für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro und ist Voraussetzung für den iSFP-Bonus von 5 Prozent.Quelle: BAFA
Leistungsgarantie, Produktgarantie, Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer beträgt je nach Einbausituation zwei oder fünf Jahre. Hersteller geben darüber hinaus freiwillige Garantien, laut Verbraucherzentrale eine Produktgarantie von bis zu zehn und eine Leistungsgarantie von bis zu 30 Jahren. Entscheidend sind die Bedingungen, etwa Meldefristen und Kosten für Abbau und Transport.Quelle: Verbraucherzentrale
Leistungstoleranz
Abweichung der tatsächlichen Leistung eines Moduls von seiner Nennleistung. Günstig ist eine ausschließlich positive Toleranz wie „0 bis +5 W“: Dann liefert jedes Modul mindestens die Nennleistung.
NMOT / NOCT
Leistungsangabe unter realitätsnäheren Betriebsbedingungen als bei STC. Gut geeignet, um zwei Modelle miteinander zu vergleichen.
Nullsteuersatz
Für die Lieferung von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Speichern an Betreiber auf oder nahe Wohngebäuden gilt ein Umsatzsteuersatz von null Prozent. Die Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister höchstens 30 kWp beträgt.Quelle: § 12 Abs. 3 UStG
Temperaturkoeffizient
Gibt in %/K an, wie viel Leistung ein Modul je Grad Zelltemperatur über 25 °C verliert. Je kleiner der Betrag, desto besser schlägt sich das Modul im Sommer und auf schlecht hinterlüfteten Flächen.
TOPCon, HJT, PERC, Rückkontakt
Zellkonzepte monokristalliner Siliziummodule. PERC war lange Standard, TOPCon und Heterojunction (HJT) sind die heute verbreiteten Weiterentwicklungen, Rückkontaktzellen verlegen alle Kontakte auf die Rückseite. Laut Fraunhofer ISE dominiert inzwischen n-Typ-TOPCon den Weltmarkt.Quelle: Fraunhofer ISE
U-Wert
Wärmedurchgangskoeffizient eines Bauteils in W/(m²K): je kleiner, desto weniger Wärme geht verloren. Anlage 7 GModG nennt für Wohngebäude bei Änderungen an Steildach und Außenwand einen Höchstwert von 0,24 W/(m²K), sofern mehr als 10 Prozent der Bauteilfläche betroffen sind.Quelle: Anlage 7 GModG, § 36 GModG
Verwendbarkeitsnachweis
Bauaufsichtlicher Nachweis, dass ein Bauprodukt für eine bestimmte Verwendung geeignet ist. Laut DIBt brauchen Glasmodule bis 2,0 m² im Dachbereich bis 75 Grad Neigung keinen Nachweis zur Standsicherheit; senkrecht an der Fassade montierte Glasmodule fallen nicht unter diese Erleichterung.Quelle: DIBt
Vorgehängte hinterlüftete Fassade
Fassadenaufbau mit Luftspalt zwischen Wand und Bekleidung. Bei Fassaden-Photovoltaik können Module die Fassadenplatten ersetzen; dann übernehmen sie eine Funktion der Außenwand, und Brandschutz und Nachweise für Glaskonstruktionen werden zentral.Quelle: Merkblatt Fachkommission Bauaufsicht
Watt Peak (Wp, kWp)
Nennleistung eines Moduls unter Standard-Testbedingungen (STC: 1.000 W/m² Einstrahlung, 25 °C Zelltemperatur, Luftmasse 1,5). Sie dient dem Vergleich zwischen Modulen, nicht der Ertragsprognose. Die Verbraucherzentrale rechnet mit etwa 5 bis 7 m² Dachfläche je kWp.Quelle: Verbraucherzentrale
Wirkungsgrad
Anteil der eingestrahlten Sonnenenergie, den ein Modul in Strom umwandelt. Kommerzielle Siliziummodule haben sich laut Fraunhofer ISE in zehn Jahren von etwa 17 auf knapp 25 Prozent verbessert; Laborwerte einzelner Zellen (monokristallin 27,9 Prozent) sind nicht mit Modulwerten vergleichbar.Quelle: Fraunhofer ISE
Zwei-Geschoss-Regel
Nach § 28 Abs. 3 der Musterbauordnung dürfen Solaranlagen aus normalentflammbaren Modulen an Außenwandbekleidungen nicht mehr als zwei Geschosse überbrücken; sonst müssen die Module mindestens schwerentflammbar sein. Maßgeblich ist die Bauordnung des jeweiligen Bundeslands.Quelle: Merkblatt Fachkommission Bauaufsicht

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